Unterstützung durch US-Bürger im Ausland (Anhang B zu FM 30-31)
Version vom 21. Oktober 2014, 14:58 Uhr von Wolf-Dieter Batz (Diskussion | Beiträge)
Der US-Militärgeheimdienst muss die mögliche Mitarbeit von US-Bürgern, die in den Gastländern arbeiten, einerseits als direkte Informationsquellen, andererseits aber auch als offizielle oder inoffizielle Mittler bei der Anwerbung von Bürgern des Gastlandes als Langzeitagenten berücksichtigen. Zu diesen benannten US-Bürgern zählen Beamte, die für einen anderen als den US-Militärgeheimdienst tätig sind, sowie Geschäftsleute und Repräsentanten der Massenmedien.