Recht auf Asyl (Gisela Kibele 2017)

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Wir leben in einem geordneten, sicheren Land, in dem die Menschenrechte jedes einzelnen
beachtet und geschützt werden; das Recht auf Leben, Unversehrtheit, Eigentum und Freiheit.
Das ist ein Grund für Dankbarkeit.


In vielen anderen Ländern der Welt leben Menschen in Not und unter permanenter Bedrohung
des Lebens und der Freiheit. Wenn Menschen aus solchen Ländern zu uns kommen und um Schutz
bitten, steht ihnen gemäß unserer Verfassung das Recht auf Asyl zu.


Wir gewähren den Schutzsuchenden lebensnotwendige Zuwendungen in Form von Nahrung, einem Dach
über dem Kopf und gesundheitlicher Fürsorge sowie einem Handgeld zur persönlichen Verfügung,
womit ein Zugang zu unserer Gesellschaft offen steht.


Leider geht eine Eingliederung nicht immer reibungslos vonstatten, wenn Erwartungen
und persönliche Interessen von der Realität in unserem Land abweichen. Wenn nun ein
Mensch, der unter den genannten Bedingungen unter dem besonderen Schutz unserer
Gemeinschaft steht, zur Durchsetzung eigener weitergehender Interessen andere Menschen
oder Teile der Gesellschaft schädigt, missbraucht er den gewährten Schutz.


Ist es unserem Staat und seinen Bürgern zuzumuten zu tolerieren,
dass man sich über die Regeln des friedlichen Zusammenlebens,
wie auch über die Rechte und die Würde anderer hinweg setzt?






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Rechte

© 8. August 2016 Gisela Kibele www.vivit944


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