Recht auf Asyl (Gisela Kibele 2017): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. März 2017, 14:24 Uhr

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Wir leben in einem geordneten, sicheren Land, in dem die Menschenrechte jedes einzelnen
beachtet und geschützt werden; das Recht auf Leben, Unversehrtheit, Eigentum und Freiheit.
Das ist ein Grund für Dankbarkeit.


In vielen anderen Ländern der Welt leben Menschen in Not und unter permanenter Bedrohung
des Lebens und der Freiheit. Wenn Menschen aus solchen Ländern zu uns kommen und um Schutz
bitten, steht ihnen gemäß unserer Verfassung das Recht auf Asyl zu.


Wir gewähren den Schutzsuchenden lebensnotwendige Zuwendungen in Form von Nahrung, einem Dach
über dem Kopf und gesundheitlicher Fürsorge sowie einem Handgeld zur persönlichen Verfügung,
womit ein Zugang zu unserer Gesellschaft offen steht.


Leider geht eine Eingliederung nicht immer reibungslos vonstatten, wenn Erwartungen und
persönliche Interessen von der Realität in unserem Land abweichen. Wenn nun ein Mensch,
der unter den genannten Bedingungen unter dem besonderen Schutz unserer Gemeinschaft steht,
zur Durchsetzung eigener weitergehender Interessen andere Menschen oder Teile der Gesell-
schaft betrügt, beraubt oder angreift, stellt er sich außerhalb der Schutzwürdigkeit.


Es ist unserem Staat und seinen Bürgern nicht zuzumuten, einen Menschen zu schützen und
zu unterhalten, der weder die Regeln des Zusammenlebens noch die Menschenwürde anderer
achtet und sich darüber hinwegsetzt.





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Rechte

© 8. August 2016 Gisela Kibele www.vivit944


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