Illegal eingeleitete Stoffe in der Kläranlage Hilsbach

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Totalausfall der Anlage nur mit großem Aufwand zu verhindern

Kläranlagen reinigen das Abwasser und leiten es sauber in den Wasserkreislauf zurück. Dies gelingt jedoch nur, wenn keine Stoffe oder Flüssigkeiten eingeleitet werden, die entweder nicht abgebaut werden können oder gar den Betrieb der Anlage gefährden. Zu diesen gefährdenen Stoffen gehören unter anderem Chemikalien, Pflanzenschutzmittel, Motor- und Heizöl.

Kläranlagen werden täglich kontrolliert. Bei einer Routinekontrolle der Anlage in Hilsbach fiel am Freitag, den 9. Juni 2023 starker Geruch nach Kaltreiniger beziehungsweise Öl auf, ein eindeutiger Hinweis auf Verunreinigung des Klärbeckens durch unerlaubte Einleitung von einem Gemisch aus Kaltreiniger und Öl. Diese Stoffe töten die in einer Kläranlage unabdingbaren Bakterien, die organische Abfälle zersetzen. Entsprechend fielen in Hilsbach in der Rückstellprobe des Ablaufs von Donnerstag Geruch und leichte Schlieren auf, am Freitag meldete das Prozessleitsystem der Kläranlage eine Störung und Sauerstoffmangel im Belebtschlammbecken mit der Bakterienmasse. Trotz folgender Dauerbelüftung der Biologie – ein Prozess, der zu erhöhtem Stromverbrauch und damit steigenden Kosten führt – zeigte die Kontrolle am Samstag stark erhöhte Ablaufwerte an. Eine Störmeldung ans Landratsamt wurde veranlasst.

Nachdem die Ablaufwerte auch im Laufe des Sonntags weiterhin schlecht blieben, wurden montags 50 Kubikmeter Bakterienschlamm aus der Kläranlage in Sinsheim, deren Schlamm nicht befallen war, in die Kläranlage Hilsbach transportiert und eingeleitet, um die Regeneration des dortigen Bakterienstamms zu ermöglichen. In der Folge stieg die Sauerstoffkonzentration in der Anlage wieder an. Um den Schaden vollständig zu beheben, war jedoch am Mittwoch ein weiterer Transport von noch einmal 60 Kubikmetern gesunden Bakterienschlamms von Sinsheim nach Hilsbach nötig.

Ein Totalausfall der Anlage und daraus folgende Schäden im Gewässer waren nur durch großen personellen und finanziellen Aufwand zu verhindern. Es lässt sich nur vermuten, wie das Heizöl in die Kläranlage gelangte, möglicherweise haben Unbekannte einen oder mehrere Heizöltanks gereinigt und das verunreinigte Wasser illegal in die Kanalisation laufen lassen. Das Einleiten von Mineralöl oder Pflanzenschutzmitteln ist gemäß Wasserhaushaltsgesetz rechtswidrig und kann je nach Menge mit empfindlichen Geldbußen von mehreren Tausend Euro geahndet werden.

Wer sachdienliche Hinweise auf den Verursacher der Verunreinigung geben kann, wird gebeten, sich an die Stadwerke Sinsheim zu wenden, per Mail an stadtwerke@sinsheim.de oder telefonisch unter 07261 404-301.