Der Investor ist unantastbar: Unterschied zwischen den Versionen

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Süddeutsche Zeitung vom FREITAG, 5. JULI 2013
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Süddeutsche Zeitung vom Freitag, 5. Juli 2013
  
  

Aktuelle Version vom 30. September 2015, 14:34 Uhr


Zum Status der TTIP-Verhandlungen am 5. Juli 2013.

Von Montag an sprechen USA und EU über ein Freihandelsabkommen, das dem Bürger ein geheimes Rechtssystem beschert.

Es droht wirklich nicht gleich die Annexion Europas durch die USA. Aber die Verhandlungen der Europäischen Union mit den USA über das Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) werden uns bald unangenehm überraschen. Das wird schon am Verhandlungsmandat deutlich, auf das sich die 27 EU-Staaten geeinigt haben. Und es soll schnell gehen: Schon in fünfzehn Monaten, im Oktober 2014, soll das Abkommen stehen.

Noch ist der Vorabjubel laut. Man musste nur EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso zuhören, das malerische Lough Erne im Hintergrund, glücklich auf dem G-8-Gipfel neben dem mächtigsten Mann der Welt: Das Abkommen schaffe Arbeitsplätze (angeblich 100.000 für die EU, das wären gerademal 0,4 Prozent EU-Arbeitslose weniger als 2012). Und natürlich Wachstum. Da sagt der britische Premierminister David Cameron gleich zwei Prozent voraus. Erlogene Zahlen gehören heute zum politischen Geschäft. Nach offiziellen Studien, die auch die liberale Friedrich-Naumann-Stiftung zitiert, sind aber nur 0,27 bis 0,48 Prozent Wachstum zu erwarten. Um auch nur das zu erreichen, will man Handelshindernisse, Umweltauflagen etwa oder Bankenreglements, die als Protektionismus und Diskriminierung angesehen werden, abschaffen.

Der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt sind die sogenannten Schiedsgerichte. Sie gibt es in allen Freihandelsabkommen. Vor einem solchen Schiedsgericht kann der Investor gegen einen Staat wegen Benachteiligungen aller Art klagen; der umgekehrte Weg, Staat gegen Investor, ist nicht möglich. Der Investor kann schon klagen, wenn der „volle Schutz“ der Investition etwa durch neue Umweltgesetze nicht mehr garantiert ist. Die Verhandlungen vor dem Schiedsgericht sind geheim, wie die Bundesregierung erst neulich auf eine Anfrage der Grünen hin bestätigte.

Es geht immer um hohe Entschädigungssummen. Vattenfall zum Beispiel fühlt sich durch Umweltschutzgesetze beim Bau eines Kohlekraftwerks bei Hamburg beeinträchtigt. Das Energieunternehmen klagt 2009 gegen Deutschland, die Stadt nimmt ihre Auflagen zurück, Vattenfall kann bauen. Oder der Flughafen Frankfurt verklagt die Philippinen auf 58 Millionen Dollar Entschädigung – er verliert. Das kommt selten vor, in 70 Prozent der Fälle gewinnen vor diesen Schiedsgerichten die Unternehmen. Nur die USA haben noch nie ein Schiedsgerichtsverfahren verloren. Mehrere Anwaltsfirmen haben sich auf diese Prozesse spezialisiert; die acht größten von ihnen hatten 2011 einen Umsatz von etwa 13 Milliarden Dollar.

Was den Gewinn schmälert, gilt künftig als „kalte Enteignung“

Man muss wohl eigens darauf hinweisen: Hier hat sich kaum sichtbar ein paralleles Rechtssystem entwickelt. Auf den ersten Blick sieht es nach einem Verfahren in einem privatrechtlichen Streit aus. Das Urteil jedoch hat plötzlich öffentlich-rechtliche Wirkung: Es ist der öffentliche, mit Steuern finanzierte Haushalt, aus dem das Privatunternehmen die Entschädigung erhält. Eine Kontroll- oder Revisionsinstanz gibt es nicht. Mit anderen Worten: In einem Geheimprozess wird gegen den ahnungslosen Steuerzahler eine Strafe verhängt, ohne dass er weiß, wie sie zustande kam – eine perverse Public-Private-Partnership.

Die Antreiber hinter dem Freihandelsabkommen sind, verständlicherweise, die großen Firmen, insbesondere die Energie-Unternehmen. Und sie üben auf ihren Staat gehörigen Druck aus, damit der Schutz ihrer Investitionen und, man staune, ihrer Gewinnerwartungen möglichst umfassend ist. Die Unternehmen arbeiten bei enttäuschten Erwartungen gern mit dem Begriff der „indirekten Enteignung“: Edward Scott, Vizepräsident von Chevron, verlangt zum Beispiel in einem Brief vom 7. Mai 2013 von der US-Delegation zum TTIP die Einführung eines Verbots, „legitime investitionsgestützte Erwartungen zu untergraben“. Chevron zufolge bedeutet dies auch das Verbot der „indirekten Enteignung“ – die geschieht in seinen Augen durch strengere Umweltgesetze und überhaupt jede Politik, die die Gewinne oder auch nur die Hoffnungen auf künftige Gewinne dämpfen könnte.

Alle Bestimmungen der TTIP werden auf allen Regierungsebenen bindend sein, also für Bund, Länder und Gemeinden. Da fragt man sich: Hatten die Städte bei den Verhandlungen ein Wort mitzureden? Wissen sie, was da auf sie zukommt? Wissen sie, dass ihre kommunalen Wasserwerke in den Augen der TTIP-Verhandler Monopole sind? Die müssen natürlich abgeschafft und einem freien und gesunden Wettbewerb ausgesetzt werden. Wissen sie, dass eine kommunale Armutsbekämpfung durch Einkäufe in der Region die Diskriminierung ausländischer Investoren ist? Etwa 80 kanadische Städte weigern sich deshalb, das vergleichbare EU-Kanada-Abkommen für sich gelten zu lassen. Wissen sie, dass sie künftig alle Wasserschutzverordnungen vergessen können, weil diese womöglich die legitimen Gewinnerwartungen eines ausländischen Investors schmälern? Dass Umweltschutz-Einwände etwa gegen Fracking dann nur noch auf der Basis „gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse“ erlaubt sein werden und nicht etwa zur Abwendung einer möglichen Gefahr? Welche Rücklagen bilden die Städte für die zu erwartenden Prozesse vor den Schiedsgerichten?

Wer deshalb den Deutschen Städtetag anruft, erfährt, dass es bei der TTIP nur um Zölle gehe und man ohnehin Bescheid wisse um das Mandat und „die kommunale Betroffenheit“. „Aber könnten Sie uns Ihre Unterlagen vielleicht doch mailen, bitte?“ Danach erhält man die Auskunft: „Die betroffenen Fachabteilungen beobachten die Vorbereitungen zu den geplanten Verhandlungen und erarbeiten Positionierungen.“ Sie tun das offenbar so gründlich und in aller Stille, dass sie die Ergebnisse noch niemandem mitteilen konnten. Die Stadt München jedenfalls erklärt: „Eine Anfrage oder Information diesbezüglich wurde bisher auch nicht vom Deutschen Städtetag an uns geleitet.“ Vielleicht will man warten, bis im Oktober 2014 das nicht mehr aufschnürbare Paket im Bundestag ankommt – und dort abgenickt wird.

Das gab es übrigens alles schon einmal, vor fünfzehn Jahren mit dem multilateralen Abkommen über Investitionen. Damals scheiterten die Gespräche an den 309 Seiten umfassenden Ausnahmewünschen der USA, zum Beispiel für Apotheken, Friedhöfe und Hunderennen. Jetzt, sagt die französische Handelsministerin, planen die USA für sich schon wieder eine Ausnahme: In ihre Finanzwirtschaft wollen sie sich unter gar keinen Umständen hineinschauen lassen. Vielleicht haben wir ja Glück. Und die TTIP scheitert ebenso.


Quelle

Süddeutsche Zeitung vom Freitag, 5. Juli 2013


Der Autor

Der Münchner Literatur- und Sprachwissenschaftler Fritz Glunk, 76, war Lektor und Übersetzer, Dozent des Goethe-Instituts und Journalist. Seit 2004 gibt er das politische Kulturmagazin Die Gazette heraus.