Recht auf Asyl (Gisela Kibele 2017): Unterschied zwischen den Versionen
		
		
		
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Version vom 11. März 2017, 21:53 Uhr
- Wir leben in einem geordneten, sicheren Land, in dem die Menschenrechte jedes einzelnen
 - beachtet und geschützt werden; das Recht auf Leben, Unversehrtheit, Eigentum und Freiheit.
 - Das ist ein Grund für Dankbarkeit.
 
- In vielen anderen Ländern der Welt leben Menschen in Not und unter permanenter Bedrohung
 - des Lebens und der Freiheit. Wenn Menschen aus solchen Ländern zu uns kommen und um Schutz
 - bitten, steht ihnen gemäß unserer Verfassung das Recht auf Asyl zu.
 
- Wir gewähren den Schutzsuchenden lebensnotwendige Zuwendungen in Form von Nahrung, einem Dach
 - über dem Kopf und gesundheitlicher Fürsorge sowie einem Handgeld zur persönlichen Verfügung,
 - womit ein Zugang zu unserer Gesellschaft offen steht.
 
- Leider geht eine Eingliederung nicht immer reibungslos vonstatten, wenn Erwartungen
 - und persönliche Interessen von der Realität in unserem Land abweichen. Wenn nun ein
 - Mensch, der unter den genannten Bedingungen unter dem besonderen Schutz unserer
 - Gemeinschaft steht, zur Durchsetzung eigener weitergehender Interessen andere Menschen
 - oder Teile der Gesellschaft schädigt, missbraucht er den gewährten Schutz.
 
- Ist es unserem Staat und seinen Bürgern zuzumuten zu tolerieren,
 - dass man sich über die Regeln des friedlichen Zusammenlebens,
 - wie auch über die Rechte und die Würde anderer hinweg setzt?
 

Rechte
© 8. August 2016 Gisela Kibele www.vivit944