Recht auf Asyl (Gisela Kibele 2017): Unterschied zwischen den Versionen
		
		
		
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Version vom 11. März 2017, 14:26 Uhr
- Wir leben in einem geordneten, sicheren Land, in dem die Menschenrechte jedes einzelnen
 - beachtet und geschützt werden; das Recht auf Leben, Unversehrtheit, Eigentum und Freiheit.
 - Das ist ein Grund für Dankbarkeit.
 
- In vielen anderen Ländern der Welt leben Menschen in Not und unter permanenter Bedrohung
 - des Lebens und der Freiheit. Wenn Menschen aus solchen Ländern zu uns kommen und um Schutz
 - bitten, steht ihnen gemäß unserer Verfassung das Recht auf Asyl zu.
 
- Wir gewähren den Schutzsuchenden lebensnotwendige Zuwendungen in Form von Nahrung, einem Dach
 - über dem Kopf und gesundheitlicher Fürsorge sowie einem Handgeld zur persönlichen Verfügung,
 - womit ein Zugang zu unserer Gesellschaft offen steht.
 
- Leider geht eine Eingliederung nicht immer reibungslos vonstatten, wenn Erwartungen und
 - persönliche Interessen von der Realität in unserem Land abweichen. Wenn nun ein Mensch,
 - der unter den genannten Bedingungen unter dem besonderen Schutz unserer Gemeinschaft steht,
 - zur Durchsetzung eigener weitergehender Interessen andere Menschen oder Teile der Gesell-
 - schaft betrügt, beraubt oder angreift, stellt er sich außerhalb der Schutzwürdigkeit.
 
- Es ist unserem Staat und seinen Bürgern nicht zuzumuten, einen Menschen zu schützen und
 - zu unterhalten, der weder die Regeln des Zusammenlebens noch die Menschenwürde anderer
 - achtet und sich darüber hinwegsetzt.
 

Rechte
© 8. August 2016 Gisela Kibele www.vivit944