Stimmen aus dem Rh/N-Dreieck 20260209: Unterschied zwischen den Versionen

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Wolf-Dieter Batz (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „Jugendschutz auch in der Faschingszeit konsequent im Blick behalten „Fasching lebt von Ausgelassenheit und Gemeinschaft – doch trotz aller Feierfreude bedarf es klarer Regeln. Wer Verantwortung für Kinder und Jugendliche trägt, muss gerade jetzt genau hinschauen. Der Jugendschutz schützt nicht nur vor Gefahren, sondern ermöglicht erst ein sicheres und unbeschwertes Miteinander.“ Leiterin des Jugendamts, Susanne Keppler“
 
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Jugendschutz auch in der Faschingszeit konsequent im Blick behalten
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'''Jugendschutz auch in der Faschingszeit konsequent im Blick behalten'''
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„Fasching lebt von Ausgelassenheit und Gemeinschaft – doch trotz aller Feierfreude bedarf es klarer Regeln. Wer Verantwortung für Kinder und Jugendliche trägt, muss gerade jetzt genau hinschauen. Der Jugendschutz schützt nicht nur vor Gefahren, sondern ermöglicht erst ein sicheres und unbeschwertes Miteinander.“
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Leiterin des Jugendamts, Susanne Keppler
''„Fasching lebt von Ausgelassenheit und Gemeinschaft – doch trotz aller Feierfreude bedarf es klarer Regeln. Wer Verantwortung für Kinder und Jugendliche trägt, muss gerade jetzt genau hinschauen. Der Jugendschutz schützt nicht nur vor Gefahren, sondern ermöglicht erst ein sicheres und unbeschwertes Miteinander.“'' ([[Stimmen aus dem Rh/N-Dreieck 2026|Leiterin des Jugendamts, Susanne Keppler]])
 
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Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 9. Februar 2026

Aktuelle Version vom 10. Februar 2026, 20:10 Uhr

Jugendschutz auch in der Faschingszeit konsequent im Blick behalten

„Fasching lebt von Ausgelassenheit und Gemeinschaft – doch trotz aller Feierfreude bedarf es klarer Regeln. Wer Verantwortung für Kinder und Jugendliche trägt, muss gerade jetzt genau hinschauen. Der Jugendschutz schützt nicht nur vor Gefahren, sondern ermöglicht erst ein sicheres und unbeschwertes Miteinander.“ (Leiterin des Jugendamts, Susanne Keppler)

Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 9. Februar 2026